Abänderungsklage sinnvoll? Unterhaltspflichtige sollten wegen der Unterhaltsreform die Möglichkeit einer Abänderungsklage anwaltlich untersuchen lassen, denn automatisch passt sich der Unterhalt nicht der geänderten Rechtslage an. Die Gerichte haben inzwischen die Unterhaltstabellen, deren bekannteste die Düsseoldorfer Tabelle ist, an die Rechtslage nach der Unterhaltsreform 2008 angepasst. Danach müssen viele Unterhaltspflichtige zukünftig weniger Unterhalt zahlen. Die geänderte Rechtslage berührt aber Unterhaltsvergleiche und andere Unterhaltstitel nicht, diese bleiben vielmehr bis zu einer Änderung wirksam. Dagegen hilft nur eine Abänderungsklage, auch nicht rückwirkend.
Eine einfache Abänderungsklage sieht so aus (Muster einer Abänderungsklage):
[Absender] [Datum]
[Amtsgericht Anschrift]
Hiermit beantrage ich, den Unterhaltsbeschluss des Amtsgerichts [Gerichtsort], Aktenzeichen [Aktenzeichen] vom [Datum des Beschlusses] wie folgt abzuändern:
1. Den Ehegattenunterhalt von [Betrag] EUR für Frau/Herrn [Name] auf [Betrag, ggf. Null] EUR herabzusetzen
2. Den Kindesunterhalt von [Betrag] EUR für [Kindernamen mit Name und Geburtsdatum] auf [Betrag] EUR herabzusetzen.
Begründung:
Mein Einkommen hat sich geändert. Wegen einer betriebsbedingten Kündigung beziehe ich seit [Datum] nur noch [Betrag] EUR Arbeitslosengeld pro Monat.
Beweis: Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur vom [Datum]
Für das Verfahren beantrage ich Prozesskostenhilfe. Die entsprechenden Nachweise habe ich in der Anlage beigefügt.
Anlagen: Kopie Unterhaltsbeschluss [Aktenzeichen des zu ändernden Unterhaltsbeschlusses] Ausgefüllter Vordruck Pozesskostenhilfe nebst Belegen Kopie Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur vom [Datum]
Ort, Datum,
Unterschrift |